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Schritt 2 von 6: Wohngeld - Auswahl des Anliegens
Übersicht zu Ihrem Termin
Funktionseinheit
Wohngeld
Anliegen
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Termin
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Wohngeld - Zusätzliche Informationen:
Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.
Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sog. Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Wohngeldrechner des Landes NRW:
Die Gemeinde Südlohn empfiehlt vor Antragstellung online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruches auf Wohngeld zu berechnen und, falls ein Anspruch ermittelt wurde, anschließend die Daten online an die Wohngeldstelle zu übermitteln.
Der Standort für Ihre Anliegen:
Gemeinde Südlohn Winterswyker Straße 1 46354 Südlohn
Sie können insgesamt maximal 3 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.